Rechtliches zur Justierung am Tacho
Hinweise zur Justierung am Tacho
" Wer seinen Tacho manipuliert, macht
sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen
schuldig, "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil
(Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige
(Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine
technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Aber: Wer den Tacho-Stand verändert,
um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt
den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu
fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann
der durch die Justierung am Tacho betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das
Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Wir informieren ausdrücklich darüber,
dass eine Änderung des Kilometerstands im Tacho beim Verkauf
des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass
die Justierung am Tacho nicht dafür missbraucht werden darf,
um über die tatsächliche Tacho-Laufleistung des KFZ
hinwegzutäuschen.
Verboten ist die Justierung am Tacho von Mietfahrzeugen
und Leasingfahrzeugen.

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